Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://klartext-preis.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (entspricht dem Standard WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA) derzeit teilweise vereinbar.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte mittels eines WAVE Selbstaudits. Dabei wurden die technischen Anforderungen weitestgehend erfüllt; festgestellte kleinere Mängel werden sukzessive behoben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz der positiven Ergebnisse des WAVE-Audits sind einige Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich:

  • PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dateien (z. B. im Archiv) sind teilweise nicht für Screenreader optimiert.
  • Videos: Bei historischen Video-Beiträgen fehlen teilweise Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Komplexe Grafiken: Da der KlarText-Preis explizit auch Infografiken prämiert, können diese aufgrund ihrer Komplexität teilweise schwierig für assistive Technologien zu erfassen sein. Wir arbeiten an erweiterten Textalternativen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.02.2026 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung (Selbstaudit). Zur Identifizierung technischer Barrieren wurde das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool eingesetzt. Die Website wurde damit auf Kontraste, Alt-Texte, semantische Struktur und Formularelemente hin überprüft. Sollten Sie Inhalte oder Dokumente benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage in einer barrierefreien Form bereit.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen, die über das WAVE-Audit hinausgehen, oder möchten Sie Informationen zu Inhalten erhalten, wenden Sie sich bitte an uns:

Klaus Tschira Stiftung gGmbH
Schloss-Wolfsbrunnenweg 33
69118 Heidelberg

E-Mail: klartext@klaus-tschira-stiftung.de 
Telefon: +49 (0) 6221 533-0

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle unterstützt bei Konflikten zur Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen.

Weitere Informationen: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

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